Die Gründung einer eigenen Stiftung ist viel einfacher als Sie vermuten. Bereits ab einer Summe von 25.000 Euro können Sie Ihre eigene Stiftung gründen.
Rufen Sie mit Ihrer Stiftung neue kulturelle, karitative oder gesellschaftliche Werte ins Leben oder unterstützen Sie bestehende Projekte. So bleibt Ihr Vermögen in Form einer Stiftung dauerhaft erhalten. Die über die Zeit erwirtschafteten Erträge dienen dazu, den von Ihnen gewählten Stiftungszweck zu erfüllen.
Mit einer Stiftung bleiben Sie in ewiger Erinnerung. Sie können der Stiftung Ihren Namen geben oder den eines Angehörigen einsetzen. So bleibt Ihr Vermögen auf ewige Zeit mit diesem Namen verbunden.
Der dauerhafte Erhalt Ihres Vermögens ist ein wesentliches Merkmal einer Stiftung. Deshalb werden die Stiftungszwecke nur aus den jährlich erwirtschafteten Erträgen erfüllt.
Ihnen bietet sich eine große Bandbreite an Möglichkeiten, um Gutes zu tun und die Zukunft nachhaltig in Ihrem Sinne zu verbessern.
Sie bestimmen die zu fördernde Einrichtung ganz individuell. Dabei können Sie aus verschiedenen Bereichen den passenden Zweck für Ihre Stiftung auswählen. Eine Änderung des Stiftungszwecks ist dabei jederzeit möglich.
Unterstützen Sie mit Ihrer eigenen Stiftung z. B. Projekte und Vereine in folgenden Bereichen:
Die "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Saarbrücken" bündelt das Wirken vieler Stifter und Spender für verschiedene Zwecke unter einem Dach.
So haben Sie die Möglichkeit, auch mehrere Projekte aus unterschiedlichen Bereichen mit Ihrer eigenen Stiftung zu unterstützen.
Die Sparkasse Saarbrücken übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Stiftungsverwalter für Sie unter anderem folgende Aufgaben:
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit einer Stiftungserrichtung für Sie wichtig sind.
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Hier ein Beispiel:Vermachen Sie z. B. einer Forschungseinrichtung per Testament Ihr Vermögen als Spende, so wird diese Spende zeitnah verbraucht. Ihr Name und Ihre großzügige Zuwendung geraten schnell in Vergessenheit.
Errichten Sie hingegen Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft zu Gunsten einer Forschungseinrichtung, so wird das Stiftungsvermögen angelegt und die von Ihnen begünstigte Forschungseinrichtung erhält Jahr für Jahr in Ihrem Namen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Ihr Name und Ihre Verbundenheit mit der Forschungseinrichtung bleiben über die jährlichen Zuwendungen dauerhaft in Erinnerung.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Saarbrücken sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners. Auch kann sie über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.
Sie bestimmen die zu fördernde Einrichtung ganz individuell. Dabei können Sie aus den in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken auswählen und regional, national oder international tätige Einrichtungen fördern. Ihr Wille steht im Mittelpunkt!
Mit Ihrer Stiftung können Sie z. B.
unterstützen.
Nein, im Gegensatz zu einer Einzelstiftung bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Die Flexibilität spiegelt sich zum Beispiel in folgenden Lebensphasen wieder:
Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Während der Schul- und Studienzeit Ihrer Kinder/Enkel fördern Sie die Bildungseinrichtungen.
Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufsleben fördert Ihre Stiftung z. B. Senioreneinrichtungen.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen” der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000,-- Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen.
Mit der Stiftergemeinschaft gibt die Sparkasse Saarbrücken den Bürgerinnen und Bürgern ein „Instrument“ an die Hand, sich als Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse bündelt das Wirken vieler Stifter in der Landeshauptstadt und dem Regionalverband Saarbrücken für individuell bestimmbare Zwecke.
Im Prinzip ja, aber im Rahmen der Stiftergemeinschaft haben wir für Sie vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse werden rundum betreut.
Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest.
Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt. Sie erhalten jährlich einen umfassenden Geschäftsbericht, der Sie über Anlageergebnisse, Portfoliostruktur und die durch die Stiftergemeinschaft der Sparkasse insgesamt unterstützten Einrichtungen aufklärt.
Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.
Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen der fehlenden Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss.
Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit einer zuverlässigen Kontrolle durch die Sparkasse Saarbrücken.
Ihre Stiftung wird gemeinsam mit anderen Stiftungen kostenoptimiert von einer renommierten Stiftungsverwaltungsgesellschaft, der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, verwaltet. Diese übernimmt gemeinsam mit der Sparkasse die Verwaltungsarbeiten für Ihre Stiftung. Ihnen bleibt die schöne Seite des Stiftens.
Einkommensteuer:
Sie können Ihre Zuwendungen an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei mit deutlich höheren Beträgen steuerlich gefördert als etwa Spenden. Um Ihre Stiftungszuwendung steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Der Eintrag in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist möglich.
Schenkungs- und Erbschaftssteuer:
Die Zuwendung in den Vermögensstock Ihrer Stiftung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall führt zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftssteuer.
Steuern auf Erträge:
Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.
Mittelverwendung:
Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern Sie es wünschen, kann die Stiftung einen Teil der erwirtschafteten Erträge dazu verwenden, Ihr Grab zu pflegen und somit Ihr Andenken zu ehren.
Beispiel zur steuerlichen Förderung |
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Zuwendung | EUR 200.000 |
Steuererstattung bei einem angenommenenSteuersatz von 30 % | EUR 60.000 |
Eigener Aufwand | EUR 140.000 |
Stifter/in | Stiftungsverwalter und Sparkasse | |
Gründung Ihrer Stiftung | Anerkennung beim Finanzamt | Vermögensanlage und Spendenverwaltung |
Festlegung des Stiftungzwecks und der zu fördernden gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung/en | Abwicklung der Förderung an die begünstigte Einrichtung und Überwachung der zweckgerechten Verwendung der Fördermittel | Kontoführung, Buchhaltung und Jahresabschluss |
Auf Wunsch: Änderung des Stiftungszwecks | Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen | Beantwortung von Stifter- und Spenderanfragen |
Auf Wunsch: Schecküberreichung an die geförderte/n Einrichtung/en | Mitwirkung bei der Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch die Revision | Laufende Beobachtung der rechtlichen/ steuerlichen Rahmenbedingungen der Stiftung und Vornahme der ggf. erforderlichen Anpassungen |
Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der zu fördernden Einrichtung | Erstellung und Versand des jährlichen Geschäftsberichts | |
Öffentlichkeitsarbeit | Auf Wunsch: Die Pflege Ihres Grabes |
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