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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

Reiserücktritt und mehr – passend abgesichert mit der URV

Ob Sie einmalig verreisen oder regelmäßig unterwegs sind – mit oder ohne Gepäck­versicherung: Die Reise­versicherungen der URV bieten flexible Lösungen, die zu Ihren Reiseplänen passen – vom Einmalschutz bis zum umfassenden Jahresschutz.

Ganz gleich, ob Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchung, verspätete Rückreise oder medizinische Notfälle im Ausland: Mit der Jahres-Reise­rücktritts­versicherung oder dem Jahres-Travel-Paket inklusive Auslandsreise-Kranken­versicherung sind Sie weltweit und ganzjährig abgesichert. Ohne Selbst­beteiligung, mit 24 Stunden-Notruf-Service und optionalem Gepäckschutz.

Alle Tarife lassen sich bequem online abschließen – einfach, sicher und individuell passend. Für maximale Vorfreude und Sicherheit, wenn es darauf ankommt.

Ihr Vertragspartner

Ganz einfach: an alles gedacht

Sorgenfrei reisen – 365 Tage im Jahr

Ob Stornokosten, Reiseabbruch oder ein Arztbesuch im Ausland – mit dem URV Jahres-Travel-Paket sind Sie weltweit, privat wie beruflich, rundum geschützt. Ohne Selbstbehalt. Mit 24 Stunden-Notruf-Service.

Reisegepäck weltweit absichern

Die URV Reise­gepäck-Versicherung schützt Ihr Gepäck weltweit – bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung. Ohne Selbst­beteiligung. Abschließbar sogar noch bis zum Abreisetag.

Echte Erfahrungen – starke Gründe

Krankheit, Unfall, Jobverlust oder ein Todesfall in der Familie – manchmal wird aus Vorfreude plötzlich eine Stornierung. Gut, wenn verlässlicher Schutz greift. Lesen Sie, wie die URV Reise­rück­tritts­versicherung anderen Reisenden geholfen hat.

Ihre Vorteile – auf einen Blick

  • Reiserücktritt ohne Kostenrisiko: Erstattung der Stornokosten bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Jobverlust oder anderen versicherten Gründen.
  • Schutz bei Reiseabbruch: Kosten für Rückreise und entgangene Urlaubstage – enthalten im erweiterten Einmalschutz und in den Jahrestarifen.
  • 24 Stunden-Notruf-Service: Weltweite Soforthilfe inklusive Kranken­rück­transport im Jahres-Travel-Paket.
  • Gepäckversicherung weltweit: Schutz für Kleidung, Technik einschließlich Smartphone und Reisedokumente bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung – ohne Selbstbehalt.
  • Flexibel online abschließen: Einmalschutz oder Jahresschutz, für Einzelpersonen oder Familien – schnell und bequem online wählen.

URV Services, auf die Sie zählen können

Stornokompass nutzen

Reise in Gefahr durch Krankheit oder Unfall – mit dem Stornokompass klären Sie online oder telefonisch, wie Sie richtig handeln.

24h-Notruf-Service

Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder medizinischen Problemen während der Reise. Rund um die Uhr erreichbar, persönlich und verlässlich.

Travel-Info-Service

Informationen zu Impfungen, Einreise­bestimmungen und medizinischen Hinweisen – zuverlässig und weltweit verfügbar.

Erfahrungsberichte

Plötzlich alles anders – und doch gut ausgegangen

Hinweis: Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit dem zitierten Beispiel.

Wann abschließen

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Die beste Absicherung beginnt mit dem richtigen Zeitpunkt. Hier sehen Sie, bis wann der jeweilige Schutz abgeschlossen sein muss:

Einmal-Reiseschutz

  • Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen
  • Oder innerhalb von 7 Tagen nach Buchung, wenn die Reise früher startet

Jahresschutz

  • Gültig ab Abschluss – für alle Reisen im Versicherungs­jahr
  • Für bereits gebuchte Reisen: spätestens 30 Tage vor Abreise abschließen
  • Last-Minute: am Buchungstag oder innerhalb von 7 Tagen abschließen

Reisegepäck-Versicherung

  • Bis zum Abreisetag abschließbar

In wenigen Schritten zum Reiseschutz – so starten Sie jetzt

1. Reiseschutz wählen & Personen angeben

Egal, ob als Einmal- oder Jahresschutz, allein, zu zweit oder als Familie: Geben Sie einfach Ihre Eckdaten ein und der Rechner zeigt den passenden Tarif.

2. Beitrag berechnen

Sofort sehen, was Ihr Schutz kostet. Transparent, klar, ohne versteckte Gebühren.

3. Direkt online abschließen

Wenn alles passt, bestätigen Sie mit wenigen Klicks Ihre Bestellung – und Ihre Unterlagen kommen per E-Mail.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Reiserücktritt oder Reiseabbruch – wo liegt der Unterschied?

Ganz einfach erklärt:
Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie Ihre Reise vor dem Antritt stornieren müssen – zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Jobverlust.

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt Kosten, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und diese unerwartet abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen – etwa bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem familiären Notfall.

Gut zu wissen:
Viele Versicherer – wie die URV – bieten beide Leistungen kombiniert an. So sind Sie vor und während der Reise optimal abgesichert.

Wann greift die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung?

Die Reiserücktritts­versicherung greift, wenn Sie Ihre Reise vor dem Antritt stornieren müssen – zum Beispiel aufgrund von:

  • plötzlicher Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft
  • Todesfall in der Familie
  • betriebsbedingter Kündigung oder neuem Job
  • Einbruch, Feuer oder Wasserschaden zu Hause
  • gerichtlicher Vorladung oder anhängiger Scheidungsklage
  • Impfreaktionen oder anderen medizinischen Gründen

Hinweis: Der Schutz gilt auch für mitversicherte Personen und deren Angehörige.

Wichtig: Der Rücktritts­grund muss nach Abschluss der Reiserücktritts­versicherung und nach Reisebuchung eintreten.

Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und diese unerwartet abbrechen oder verlängern müssen, übernimmt die Reiseabbruch­versicherung die Kosten – zum Beispiel bei:

  • akuter Erkrankung unterwegs
  • Notfällen in der Familie (zum Beispiel Todesfall, Unfall)
  • großem Schaden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus
  • Krankenhausaufenthalt
Welche Krankheiten sind bei der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?

Als „unerwartet schwere Erkrankung“ gilt ein plötzlich eintretendes gesundheitliches Ereignis, das Sie daran hindert, Ihre Reise anzutreten – und das zum Zeitpunkt der Buchung noch völlig unbekannt oder unbehandelt war.

Das können ernste, einschneidende Momente sein, die plötzlich das Leben verändern:

  • erstmals auftretender Herzinfarkt
  • akute Lungenentzündung
  • starker allergischer Schub, zum Beispiel mit Relevanz für das Reiseziel
  • ärztlich attestiertes Reiseverbot, zum Beispiel bei einer ansteckenden Krankheit
  • unerwartete Komplikation bei chronischer Krankheit (wenn diese bei Buchung stabil war und in den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung keine Behandlung erfolgte)

Auch wenn ein naher Angehöriger unerwartet schwer erkrankt und Ihre Anwesenheit erforderlich ist, kann das als Rücktrittsgrund anerkannt werden.

Welcher URV-Tarif passt zu meiner Reise?

Der passende Reiseschutz hängt davon ab, wie oft, wie lange und mit wem Sie reisen. Hier ein kurzer Überblick:

Jahresschutz
365 Tage sorglos reisen: Mit dem Travel-Paket sind all Ihre Reisen bis zu 56 Tagen abgesichert – oft schon ab der ersten Reise günstiger als der Einmalschutz. Tipp: Nutzen Sie den Beitragsrechner, um die beste Option zu finden.

Einmalschutz (Einzelreise)
Perfekt für einzelne Urlaube oder Reisen pro Jahr – egal ob allein, als Paar oder Familie.

Gepäckschutz
Lässt sich flexibel ergänzen – ideal für Reisen mit wertvoller Ausrüstung wie Sportgepäck, Technik oder persönlichen Lieblings­utensilien.

Wie melde ich einen Schaden?

Ein Schaden- oder Leistungs­fall sollte möglichst schnell gemeldet werden. Empfehlenswert ist eine unverzügliche Kontakt­aufnahme mit der URV, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund storniert oder umgebucht werden muss.

Da oft zunächst unklar ist, wie sich eine Situation entwickelt und ob eine Reise tatsächlich gefährdet ist, unterstützt die telefonische Stornoberatung der URV. Sie nimmt zwar nicht die Entscheidung ab, reduziert aber Unsicherheit und hilft bei der Einschätzung. Im Zweifel können sich Versicherte immer an den Stornokompass wenden.

Sobald ein Schaden- oder Leistungs­fall eingetreten ist, müssen Versicherte die Situation darlegen und nachweisen, damit die Ansprüche reguliert werden können. Dazu gehört auch eine Darstellung des Schadens­umfangs mit den entsprechenden Belegen.

Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Schaden­meldung, die Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt. Sie sorgt dafür, dass alles sofort und vollständig bei der URV ankommt.

Welche Unterlagen brauche ich im Schadensfall?

Damit der Antrag im Fall eines versicherten Rücktritts oder Reise­abbruchs schnell bearbeitet werden kann, sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

Allgemeine Dokumente:

  • Buchungsbestätigung der Reise
  • Stornorechnung oder Nachweis über nicht genutzte Leistungen
  • Versicherungsnachweis

Nachweis des versicherten Rücktrittsgrundes:
(zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Todesfall oder anderen Ereignissen)

  • Ärztliches Attest
  • Sterbeurkunde eines nahen Angehörigen
  • Gerichtliche Vorladung oder Kündigungs­schreiben
  • Ärztliches Attest bei unerwarteter Impf­unverträglichkeit

Bei Reiseabbruch oder Umbuchung:

  • Nachweis über entstandene Mehrkosten wie:
  • Umbuchung
  • Rückreise

Tipp:
Melden Sie den Schaden so früh wie möglich – idealerweise direkt nach dem Eintritt des Ereignisses. Das erleichtert die Prüfung und beschleunigt die Erstattung.

Wie kurzfristig kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Das hängt vom gewählten Tarif, dem Reisebeginn und dem Buchungs­zeitpunkt ab.

Hier sind die wichtigsten Fristen im Überblick:

Einmal-Reiseschutz:

  • Abschluss ist möglich bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Wenn zwischen Buchung und Abreise weniger als 30 Tage liegen – innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung Ihrer Reise

Jahresschutz:

  • Gilt sofort ab Abschluss – für alle künftigen Reisen im Versicherungsjahr
  • Für Reisen, die Sie bereits gebucht haben: Abschluss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Last-Minute-Reisen: Abschluss am Buchungstag oder innerhalb von 7 Tagen danach

Wichtig: Der Versicherungs­schutz greift nur, wenn der Rücktritts- oder Abbruchgrund nach Vertrags­abschluss und innerhalb des versicherten Zeitraums eintritt.

Wer ist im Familientarif mitversichert?

Nicht jede Person braucht eine eigene Reise­rück­tritts­versicherung – die URV bietet spezielle Familien- und Partner-Tarife an.

Mitversicherbar sind zusätzlich zu Ihnen:

  • Ihre Partnerin, Ihr Partner oder Ihre Reisebegleitung
  • Ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr – inklusive Stief-, Pflege- oder Adoptiv­kinder

Wichtig ist: Alle mitversicherten Personen müssen im Antrag namentlich genannt werden.

Tipp: Bei Fragen zur Mitversicherung oder Tarifwahl unterstützt Sie Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr Berater gerne persönlich.

Zählen private Gründe wie Trennung oder Kündigung als Rücktrittsgrund?

Ja – auch persönliche Veränderungen können ein versicherter Rücktritts­grund sein. Die Reiserücktritts­versicherung der URV greift zum Beispiel, wenn:

  • Sie sich trennen oder eine Scheidung eingereicht wird.
  • Sie betriebsbedingt gekündigt werden.
  • Sie kurzfristig eine neue Arbeits- oder Ausbildungsstelle antreten.
  • Ihr Kind unerwartet nicht versetzt wird oder eine Wiederholungs­prüfung schreiben muss.

Wichtig: Der Rücktrittsgrund darf bei Versicherungs­abschluss noch nicht absehbar gewesen sein.

Wir sind für Sie da
KundenServiceCenter0681 504-0Montag - Freitag, 08:00 - 19:00 Uhr
Online-Banking-Hotline0681 504-52456Montag - Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon-Banking0681 504-52345Montag - Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr
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Die Sparkasse Saarbrücken wurde erneut als Familienfreundliches Unternehmen zertifiziert.

Siegel

Die Sparkasse Saarbrücken hat erneut von dem Magazin Focus Money die Auszeichnung Deutschlands beliebteste Banken erhalten.

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