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Die Leistungen im Ergänzungsschutz im Überblick

Sofortleistung: Sie erhalten eine einmalige Zahlung bei einem Oberschenkel­hals­bruch und bestimmten unfall­bedingten Verletzungen zwischen 100 Euro und maximal 20.000 Euro. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr liegt die Grenze bei 5.000 Euro.

Krankenhaus-Tagegeld: Sie erhalten bis zu 100 Euro pro Tag bei unfall­bedingtem stationären Kranken­haus­aufenthalt oder ambulanter Operation nach einem Unfall – höchstens 5 Jahre lang.

Leistung bei Unfalltod: Die Versicherung zahlt die vereinbarte Leistung bis 500.000 Euro an die bezugs­berechtigten Personen – auch bei Verschollenheit.

Unfall-Tagegeld: Sie erhalten bis zu 25 Euro pro Tag ab dem 8. oder 43. Tag (je nach gewähltem Tarif) bei Arbeits­unfähigkeit wegen eines Unfalls – höchstens 1 Jahr lang.

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