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Tarife

Schutz für Ihr schönstes Lächeln

Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Basis-Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung und deckt hochwertige Zahnbehandlungen ab – zum Beispiel Zahnreinigungen oder Implantate. Mit der Union Krankenversicherung (UKV) bietet Ihre Sparkasse Ihnen eine Zusatzversicherung, bei der Sie je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet bekommen. So bleibt die Erhaltung Ihrer Zahn­gesundheit bezahlbar.

Die Tarife im Vergleich

 ZahnPRIVAT 75ZahnPRIVAT 90ZahnPRIVAT 100
Monatlicher Beitrag1ab 8,00 Euroab 16,94 Euro/Monatab 21,55 Euro/Monat
Zahnbehandlung inklusive Parodontose/Wurzelbehandlung75 Prozent90 Prozent100 Prozent
Hochwertiger Zahnersatz75 Prozent90 Prozent100 Prozent
Ausschaltung von Angst und Schmerz75 Prozent90 Prozent100 Prozent
Zahnprophylaxe inklusive Professioneller Zahnreinigung75 Prozent
bis zu 100 Euro pro Jahr
90 Prozent100 Prozent
Zahnaufhellung (Bleaching) 90 Prozent
bis zu 180 Euro in zwei Kalenderjahren
100 Prozent
bis zu 200 Euro in zwei Kalenderjahren
Kieferorthopädie für Erwachsene
wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls
75 Prozent
bis zu 5.000 Euro
90 Prozent
bis zu 5.000 Euro
100 Prozent
bis zu 5.000 Euro
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche 90 Prozent
bis zu 5.000 Euro
100 Prozent
bis zu 5.000 Euro

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife. Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf den erstattungs­fähigen Rechnungs­betrag und enthalten die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

1Preis­beispiele gelten für die Altersgruppe 20 bis 29 Jahre. Die monatlichen Beiträge variieren je nach Altersgruppe.

Vorteile

Ihr Vorteile im Überblick

Moderne Zahnmedizin

Moderne und innovative Behandlungs­methoden sind je nach Tarif abgedeckt. Dazu zählen hochwertige Materialien, Prophylaxe-Leistungen und Zahnersatz. So profitieren Sie von einer Rundum­versorgung.

Passender Schutz

Wählen Sie zwischen drei Tarifen und finden Sie so für jeden Bedarf das passende Angebot. Sie bekommen bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten zurück.

Keine Wartezeiten

Ihr Schutz greift sofort ab Vertragsbeginn. Das bedeutet: Ihre Zahnzusatzversicherung leistet auch, wenn Versicherungsfälle direkt nach Vertragsabschluss eintreten.

Premium-Versorgung

Premium-Zahnschutz, der keine Wünsche offen lässt – bis zu 100 Prozent Leistung bei bis zu null Prozent Eigenanteil. Profitieren Sie auch als gesetzlich versicherte Person von hochwertigen Leistungen.

Zahnreinigung (Bleaching)

Regelmäßige professionelle Zahnreinigungen werden je nach Tarif übernommen. Auch eine Zahnaufhellung kann tarifabhängig erstattungsfähig sein – für ein gepflegtes und strahlendes Lächeln.

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche – optimal abgesichert

Eine gesunde Entwicklung von Kiefer und Zähnen ist im Kindesalter besonders wichtig. Etwa jedes zweite Kind in Deutschland benötigt eine kieferorthopädische Behandlung, um Fehlstellungen frühzeitig zu korrigieren.

Mit ZahnPRIVAT 100 sind die Kosten dafür bestens abgesichert. In Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung werden kieferorthopädische Leistungen bis zu 5.000 Euro in der Tariflaufzeit übernommen. So sorgen Sie entspannt für das schönste Lächeln Ihres Kindes.

Ihr Versicherer

Es versichert Sie: UKV Union Krankenversicherung

  • Die UKV ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe.
  • Mehr als 1,3 Millionen Kundinnen und Kunden vertrauen auf die Kompetenz und Stabilität der UKV.
  • Bundesweit stehen Ihnen über 2.300 Beratungsstellen für persönliche Betreuung und individuelle Lösungen zur Verfügung.
  • Die Leistungsstärke der UKV spricht für sich: Insgesamt wurden seit Bestehender UKV rund 8 Milliarden Euro an Leistungen ausgezahlt.

Es versichert Sie

Online abschließen

Online abschließen in drei Schritten

1. Ihre Angaben

Tragen Sie Ihre persönlichen und gesundheitlichen Daten ein.

2. Tarif auswählen

Vergleichen Sie die Tarife und wählen Sie den, der zu Ihnen passt. Unser Online-Selbstberatungstool unterstützt Sie dabei.

3. Antragsdaten eingeben

Ergänzen Sie Ihre Daten, prüfen Sie alle Angaben und schließen Sie den Vertrag ab.

Leistungen

Was die Zahnzusatzversicherung abdeckt

Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt für

Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt nicht für

familieaufsofa

Mein GesundheitsManagerAlles in einer App

Mit Mein GesundheitsManager verwalten Sie Ihre Gesundheitsdaten, Termine und Vorsorgeleistungen zentral in einer App. Die App bietet Ihnen unter anderem digitale Beratung und eine sichere Dokumentenablage, etwa für Ihre Befunde. So behalten Sie alles jederzeit im Blick.

FAQs

Fragen und Antworten

Die Behandlung wurde mir bereits empfohlen oder hat schon begonnen – erhalte ich eine Erstattung, wenn ich jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließe?

Leider nein. Behandlungen können nur übernommen werden, wenn sie erst nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung empfohlen oder begonnen werden. Für bereits geplante oder laufende Maßnahmen besteht kein Versicherungsschutz. Eine rückwirkende Absicherung ist nicht möglich.

Wie lange läuft der Vertrag und wann kann ich kündigen?

Der Versicherungsvertrag läuft zunächst bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres. Danach verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie nicht kündigen. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich.

Gibt es in den ersten Jahren eine Begrenzung der Erstattung?

Ja. In den ersten drei Kalenderjahren gelten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen Obergrenzen für die Erstattung, die je nach Tarif unterschiedlich hoch sind.

ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90

  • bis 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
  • bis 3.000 Euro in den ersten zwei Kalenderjahren
  • bis 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

ZahnPRIVAT 75

  • bis 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
  • bis 2.000 Euro in den ersten zwei Kalenderjahren
  • bis 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.

Was zählt zur Zahnprophylaxe und wie hoch ist die Erstattung?

Zur Zahnprophylaxe zählen unter anderem die professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelungen, Fluoridierungen, sowie das Erstellen eines Mundhygienestatus. Diese Leistungen werden je nach Tarif zum vereinbarten Prozentsatz erstattet.

Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung hier auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Was ist mit schmerzlindernden Behandlungen beim Zahnarzt gemeint?

Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen zum Beispiel:

  • Dämmerschlaf
  • Vollnarkose
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose
Wann werden Kosten für eine Zahnaufhellung (Bleaching) erstattet?

Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) können Kosten erstattet werden, wenn die Behandlung in einer Zahnarztpraxis durchgeführt oder zahnärztlich begleitet wird. Die Erstattung erfolgt zum vereinbarten Prozentsatz, abzüglich der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Erstattungen im Überblick:

  • ZahnPRIVAT100: 100 Prozent bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • ZahnPRIVAT 90: 90 Prozent bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren

Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.

Was ist ein Heil- und Kostenplan und wofür wird er benötigt?

Ein Heil- und Kostenplan wird von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erstellt, wenn eine Behandlung ansteht. Er zeigt den Befund, die geplante Behandlung sowie die voraussichtlichen Kosten. Der Plan wird vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse eingereicht, damit der Zuschuss festgelegt werden kann.

Für die Leistung Ihrer Zahnzusatzversicherung ist ein Heil- und Kostenplan nicht verpflichtend. Dennoch empfehlen wir, ihn vorab einzureichen. So wissen Sie frühzeitig, welcher Eigenanteil für Sie entsteht.

Wir sind für Sie da
KundenServiceCenter0681 504-0Montag - Freitag, 08:00 - 19:00 Uhr
Telefon-Banking0681 504-52345Montag - Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr
Online-Banking-Hotline (Privatkunden)0681 504-52456Montag - Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr
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