Kontoführung monatlich Kein Mindestgeldeingang erforderlich |
6,90 Euro |
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Überweisung in Euro innerhalb Deutschlands und des EWR* | |
Ausführung - Überweisungsauftrag per Online-Banking | 0,20 Euro |
Ausführung - Echtzeitüberweiung per Online-Banking | 0,20 Euro |
Ausführung - Überweisungsauftrag über SB-Terminal | 0,48 Euro |
Ausführung - Überweisungsauftrag beleghaft | 1,20 Euro |
Ausführung - Überweisungsauftrag telefonisch (über KundenServiceCenter) | 1,20 Euro |
Ausführung Dauerauftrag | 0,48 Euro |
Gutschrift einer Überweisung (inklusive Echtzeit- und giropay-Überweisung) | 0,48 Euro |
SB-Transaktion | |
Geldkarte laden (auch bei anderen Sparkassen/Landesbanken) | 0,48 Euro |
Prepaidkarte laden | 0,48 Euro |
Lastschrift in EUR innerhalb Deutschlands und des EWR* | |
Lastschrifteinlösung (Kontobelastung) | 0,48 Euro |
Lastschrifteinzug - Auftrag per Online-Banking | 0,20 Euro pro Posten |
Scheckverkehr in EUR innerhalb Deutschlands und des EWR* | |
Scheckeinlösung | 1,20 Euro |
Scheckeinzug | 1,20 Euro |
SMS / Push-Nachricht | |
- Push-Nachricht (TAN)*** - SMS Kontowecker |
0,09 Euro |
Bargeldein- und Bargeldauszahlungen an der Kasse oder am Geldautomaten der Sparkasse Saarbrücken |
|
Geldautomat | 1,00 Euro |
Kasse | 2,00 Euro |
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung (im Auftrag des Kunden) | |
- per Online-Banking - über SB-Terminal |
Inklusive |
- beleghaft in der Filiale - telef. über KundenServiceCenter |
1,20 Euro |
Sorten | |
Ankauf / Verkauf | 0,48 Euro |
Edelmetalle | |
Ankauf / Verkauf | 1,20 Euro |
Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Wunsch-PIN | 12,00 Euro / Jahr |
Zweitkarte | 12,00 Euro / Jahr |
BusinessCard (Kreditkarte) | 30,00 Euro / Jahr |
BusinessCard One BusinessCard (Kreditkarte) | 30,00 Euro / Jahr |
BusinessCard Gold BusinessCard (Kreditkarte) | 76,00 Euro / Jahr |
BusinessCard One Gold BusinessCard (Kreditkarte) | 76,00 Euro / Jahr |
SFirm Nutzungs- und Servicevertrag (monatlich) | 15,00 Euro |
Sollzinssatz für eingeräumte Kontoüberziehung | 15,11 %** |
Überziehungszinssatz für geduldete Kontoüberziehung | 19,86 %** |
Preise für den Karteneinsatz im Ausland
Hier stellen wir Ihnen in einem Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis die "Entgelte für kartengestützte Zahlungsdienste in EWR-Fremdwährung1 innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)2" zur Verfügung.
1 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
2 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe,Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
1 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
** Die Anpassung erfolgt zum 01.07.2023
3 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt und von der Sparkasse auftragsgemäß ausgeführt wurde.
Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden.
Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.