Die Sparkasse Saarbrücken bietet Ihnen, zusammen mit dem erfahrenen Partner, der VHV Versicherung, erstmalig eine grenzüberschreitende Baugewährleistungsversicherung an.
Deutsches Handwerk hat auf dem französischen Markt sehr gute Chancen. Wer aber seine Bauleistungen in Frankreich anbieten möchte, muss eine vom französischen Staat vorgeschriebene Pflichtversicherung im Rahmen der Baugewährleistung „Décennale“ nachweisen.
Jedoch ist es nahezu ausgeschlossen, eine Versicherungsgesellschaft in Frankreich zu finden, die sich bereit erklärt,einem deutschen Handwerker Versicherungsschutz zu gewähren. Die bürokratischen Hürden hierfür sind für nichtfranzösische Unternehmen sehr hoch und in der Praxis meist nicht umsetzbar.
Wir bieten Ihnen exklusiv eine Baugewährleistungsversicherung nach französischem Recht an. Mit uns an Ihrer Seite können Sie fortan Bauprojekte in Frankreich rechtssicher und gesetzeskonform anbieten. Sie benötigen keine Niederlassung in Frankreich und erhalten sämtliche Verträge in deutscher Sprache.
Zusatzgarantien dienen darüber hinaus einer sinnvollen Abrundung des gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfangs und werden von der VHV Versicherung beitragsfrei angeboten. Sie erhalten eine objektbezogene Deckungszusage nach französischen Standards.