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Haftung und Rechtshinweise

Haftung und Rechts­hinweise

Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information und ersetzen eine persönliche Beratung nicht. Ihre Sparkasse übernimmt keine Gewähr für die Richtig­keit, Voll­ständig­keit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte. Für Internet-Seiten Dritter, auf die Ihre Sparkasse per Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verant­wortung.

Zeit­versetzte Informationen

Kurse, Nachrichten und sonstige Markt- und Börsen­informationen werden auf den Internet-Seiten Ihrer Sparkasse mindestens 15 Minuten zeit­verzögert angezeigt, sofern nichts anderes angegeben ist.

Keine Anlage­beratung

Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen und Aussagen sind nicht als Angebot zum Abschluss eines Beratungs­vertrages zu verstehen. Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit einem Sparkassen-Mitarbeiter in Verbindung.

Zustimmungen zur Prospekt­verwendung

Der Sparkasse Saarbrücken liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Prospektverordnung (PVO) angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Information zum Widerrufsrecht im Falle eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt

Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben und der hierfür maßgebliche Wertpapier­prospekt Gegen­stand eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 der EU-Prospekt­verordnung ein Widerrufs­recht zustehen. 

Ausschluss rechts­verbindlicher Erklärungen / Vertraulichkeit

Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wert­papier­order, Karten­sperren, Belastungs­buchungen aus Last­schriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertrags­erklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertrags­formularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.

Außerhalb der als geschützt gekenn­zeichneten Internet-Seiten ist die Vertraulich­keit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sicher­gestellt.

Adressaten­kreis dieses Internet-Auftritts

Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohn­sitz in der Bundes­republik Deutschland. Erfüllungs­ort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Haupt­sitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes­republik Deutschland.

Urheber­rechte

Inhalt und Struktur dieses Internet-Auftritts sind urheber­rechtlich geschützt. Die Verviel­fältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Text­teilen oder Bild­material bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktiona­litäten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten oder Programmen. Wird Software zum Download angeboten, beschränkt sich die Nutzungs­berechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung des Internet-Auftritts.

Links auf die Internet-Seiten Ihrer Sparkasse sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Ihre Sparkasse übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu diesem Internet-Auftritt in Web-Seiten Dritter.

Marken und Logos

Die in diesem Internet-Auftritt verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung zu nutzen.

Leistungen

Leistungen

In diesem Abschnitt finden grundlegende Informationen der Sparkasse Saarbrücken im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.

Glossar

Hier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste.

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Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG)

Entgeltinformation Girokonto Classic 2.0

Entgeltinformation Girokonto Online 2.0

Entgeltinformation Girokonto Flat

Entgeltinformation Girokonto UNO 2.0

Entgeltinformation Girokonto UNO Young

Entgeltinformation Girokonto UNO life 2.0

Entgeltinformation Basiskonto Classic 2.0

Entgeltinformation Basiskonto Online 2.0

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Entgeltinformationen gemäß
Zahlungskontengesetz (ZKG)

(gültig ab 01.01.2025)
 

Entgeltinformation Girokonto Basiskonto Classic 2.0

Entgeltinformation Girokonto Basiskonto Online 2.0

Entgeltinformation Girokonto Classic 2.0

Entgeltinformation Girokonto Online 2.0

Entgeltinformation Girokonto Flat

Entgeltinformation Girokonto UNO

Entgeltinformation Girokonto UNO Young

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EU-Preisverordnung (EG)

Entgelte für kartengestützte  Zahlungsdienste in EWR-Fremdwährung innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) PDF-Dokument ansehen

Basiskonto

Das Basiskonto ist ein Zahlungs­konto mit grund­legenden Funktionen auf Gut­haben­basis. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Basiskonto sowie ein Antrags­formular.

Verbraucher­information (PDF)

Antrag Basiskonto (PDF)

Kontenwechselhilfe

Hier finden Sie die aktuelle Verbraucher­information zur Konten­wechselhilfe im PDF-Format. Gerne über­nimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungs­dienstleister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungs­verkehrs­partner. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Berater vor Ort. 

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Beschwerde­management-Grund­sätze der Sparkasse
Ihre Sparkasse hat eine Beschwerde­stelle eingerichtet und Maß­nahmen zum Beschwerde­management vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerde­management-Grund­sätze im PDF-Format.
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Kunden­information zu Geschäften in Wert­papieren und weiteren Finanz­instrumenten

Mit der „Kunden­information zu Geschäften in Wert­papieren und weiteren Finanz­instrumenten“ informieren Sie sich über Ihre Sparkasse –insbesondere zu Dienst­leistungen im Zusammen­hang mit dem Wertpapier­geschäft.

Kundeninformation

 

Zins­anpassungs­klausel

Hier finden Sie Informationen zur Zins­anpassungs­klausel und dem Referenz­zinssatz.

Mehr erfahren

PSD2-Kontozugriff

Kontoinformations- und Zahlungs­auslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichts­behörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden  vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.

Für Software­entwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen  erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Test­möglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf:    

 

 

 

 

 

 

 

Mehr zur XS2A-Sandbox

Compliance

Compliance

Der Bereich Compliance der Sparkasse Saarbrücken wacht darüber, dass Gesetze und Richtlinien gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, kriminelle Handlungen oder zum Datenschutz bzw. Arbeitsschutz eingehalten werden.

Somit ist der Bereich Compliance für die Koordination und Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungsvorschriften, führenden Standards und internen Aufgaben (= Compliance im erweiterten Sinn) für die Teilbereiche

  • Geldwäsche/ Embargo/ Finanzsanktionen/Terrorismusfinanzierung/ Betrugs- und Korruptionsprävention
  • Wertpapiercompliance/ Interessenkonflikte/ Policies/ Datenschutz
  • Sicherheit/ Gerätemanipulation/ Arbeitsschutz

    zuständig.


Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungs-Fragebogen

Nehmen Sie Einblick in den AML-Questionnaire (PDF).

Wichtiger Hinweis zu Bargeldeinzahlungen!

Ab dem 8. August 2021 ist gemäß einer Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro ein Herkunftsnachweis des Betrags durch einen geeigneten Beleg erforderlich. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen,wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.

Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro reichen Sie bitte bei Einzahlung oder unverzüglich im Nachgang einen aussagekräftigen Nachweis ein. Das ist persönlich oder mit Hinweis auf Ihre Kontonummer auch digital per E-Mail möglich (service@sk-sb.de).

Geeignete Herkunftsnachweise sind gemäß BaFin (Beispiele):

  • Ein aktueller Kontoauszug Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittung einer anderen Bank oder Sparkasse 
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht 
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oderEdelmetallverkauf)
  • Quittungen über Sortengeschäfte
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise
  •  Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen haben Kreditinstitute die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesonderenach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten.

Online-Antrag

Online-Antrag

Antrags­verfahren

In diesem Internet-Auftritt erhalten Sie neben ausführlichen Informationen und Entscheidungs­hilfen auch die Möglichkeit des Online-Antrags. Es gibt bis zu drei unterschiedliche Antrags­verfahren. Sie wählen – je nach Produkt – zwischen den Verfahren PIN/TAN, E-Mail und Ausdruck des Antrages. Entscheiden Sie selbst, welches dieser Verfahren Sie nutzen möchten. Im Folgenden erhalten Sie ergänzende Hinweise zu den Antrags­verfahren.

PIN/TAN

Voraussetzung zur Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens ist, dass Sie bereits Online-Banking-Kunde sind. Bei diesem Verfahren gelangen Sie zunächst auf die Start­seite des Online-Bankings. Durch Eingabe Ihres Anmelde­namens und Ihrer PIN auf der Start­seite legitimieren Sie sich. Anschließend füllen Sie bitte online das entsprechende Antrags­formular aus. Nach Angabe der Antrags­daten werden Ihnen diese noch einmal zur Kontrolle auf einer Übersichts­seite angezeigt. Danach bestätigen Sie bitte die Antrags­daten durch Eingabe der angeforderten TAN.

E-Mail

Auch bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antrags­formular aus. Die eingegebenen Antrags­daten werden Ihnen daraufhin zur Kontrolle auf einer Übersichts­seite angezeigt. Danach senden Sie die Antrags­daten bitte per E-Mail an Ihre Sparkasse.

Ausdruck

Bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antrags­formular aus. Nach Angabe der Antrags­daten werden Ihnen diese noch einmal in einer Druck­vorschau zur Kontrolle angezeigt. Danach drucken Sie den Antrag aus und übermitteln diesen per Post oder Fax.

Annahme­erklärung

Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen eine Annahme­erklärung der Sparkasse zugeht. Dies gilt nicht, wenn weiter­gehende Form-Erfordernisse Ihre persönliche Unterschrift erforderlich machen.

Prüfung von Eingabe­fehlern

Die Kunden­angaben werden innerhalb des Antrags­formulars online auf Vollstän­digkeit und fehler­hafte Eingaben geprüft. Darüber hinaus werden die Antrags­daten noch einmal in einer Übersicht zur Kontrolle angezeigt, um gegebenen­falls Korrekturen vornehmen zu können.

Verschlüsselung der Antrags­daten

Alle Antrags­daten werden über das Internet sicher übermittelt. Ihre Sparkasse verwendet hierzu ein Übertragungs­verfahren, das auf dem SSL-Protokoll basiert. Durch den Einsatz des SSL-Protokolls wird der gesamte Daten­verkehr zwischen Ihrem Browser und dem Server der Sparkasse verschlüsselt. Somit werden Ihre Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt.

Speicherung der Antrags­daten

Die Antrags­daten werden bei Ihrer Sparkasse in elektronischer Form gespeichert. Zusätzlich erhalten Sie Ihre Verträge in Kopie zugeschickt. Auf Nach­frage erhalten Sie Einsicht in diese Daten.

Sprachen

Die Antrags­unterlagen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.

Sicherungssystem

Sicherungs­system

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchst­mögliche Gewinne zu erwirt­schaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausge­schlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierig­keiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein instituts­bezogenes Sicherungs­system. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagen­sicherungs­system nach dem Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) anerkannt.

Starker Haftungs­verbund

Das System besteht aus 13 Sicherungs­ein­richtungen:

  • den 11 Sparkassen­stützungs­fonds der regionalen Sparkassen- und Giro­verbände,
  • dem Sicherungs­fonds der Landes­bausparkassen und
  • der Sicherungs­reserve der Landes­banken und Giro­zentralen.

Seit der Gründung des Sicherungs­systems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitglieds­institut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungs­system an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG anerkennen lassen.

Freiwillige Instituts­sicherung

Das wichtigste Ziel des Sicherungs­systems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierig­keiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagen­sicherungs­fall vermieden und die Geschäfts­beziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.

Gesetzliche Einlagen­sicherung

Das instituts­bezogene Sicherungs­system der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagen­sicherung hat der Kunde gegen das Sicherungs­system einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.

Im Detail

Hier finden Sie weitere Informationen zum Sicherungs­system der Sparkassen-Finanzgruppe.

Informations­bogen

Einmal im Jahr bekommen Sie den „Informations­bogen für den Einleger“ – entsprechend der gesetzlichen Vor­gabe. Hier können Sie das Dokument herunter­laden.

Benchmark-Verordnung

Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)

Die Sparkasse Saarbrücken verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.

Wir sind für Sie da
KundenServiceCenter0681 504-0Montag - Freitag, 08:00 - 19:00 Uhr
Online-Banking-Hotline0681 504-52456Montag - Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon-Banking0681 504-52345Montag - Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr
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